Bitte nehmt als erstes Kontakt zur Beratungsstelle ICON auf, einer Initiative zur Prävention Konnataler Cytomegalieinfektionenauf! Durch sie erfuhr ich etwas über eine neue Behandlungsmöglichkeit, nämlich die Gabe von Hyperimmunglobulinen. Das sind spezifische Antikörper, die gegen Bestandteile der Virushülle gerichtet sind und sich an freie Cytomegaloviren binden. Damit können sie eine Ausbreitung der Infektion verhindern.
Jüngste wissenschaftliche Untersuchungen und verschiedene Einzelfallbeschreibungen zeigen ermutigende Behandlungserfolge. Demnach können Hyperimmunglobuline die Wahrscheinlichkeit verringern, dass die Cytomegalieinfektion auf das ungeborene Kind übergreift und zu einer schweren Erkrankung des Neugeborenen führt. Nach allem, was man bisher weiß, sind Hyperimmunglobuline auch während der Schwangerschaft gut verträglich.
Hyperimmunglobuline sind bisher noch nicht zur Vorbeugung oder Behandlung der Cytomegalieinfektion des Ungeborenen zugelassen, können aber unter bestimmten Bedingungen dafür verordnet werden (sogenannter „Off-Label-Use“). Ich war sehr froh, dass ich bereits vor meinem ersten Besuch im Klinikum Rechts der Isar etwas über diese alternative Behandlungsmethode erfahren habe, denn die Ärztin dort hatte das gar nicht vorgeschlagen, u.a. deshalb weil gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse fehlen.
Aber die Alternativen wären entweder gar nichts zu machen oder eine riskante Fruchtwasseruntersuchung vornehmen zu lassen, bei der man hinter auch nicht viel schlauer ist als vorher weil es eben keine gesicherte Behandlungsmethode gibt.
Zeigt die Fruchtwasseruntersuchung, dass im Fruchtwasser cm-Viren enthalten sind, steht man vor dem Dilemma, ein möglichweises symptomloses Kind abtreiben zu lassen oder sich mental darauf einzustellen, eventuell ein behindertes Kind auf die Welt zu bringen.
Ich möchte mich an dieser Stelle von ganzem Herzen bei meiner Krankenkasse bedanken. Ohne Werbung machen zu wollen, muss ich wirklich sagen, dass mir die Techniker Krankenkasse hier sehr schnelle Hilfe hat zukommen lassen. Denn da die Therapie mit Cytotect, so heißt das Präparat, das hier für die Hyperimmunglobulingabe in Frage kommt, in meinem Fall keine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen ist, hätte die TK diese nicht bewilligen müssen. Ich musste einen Antrag beim medizinischen Fachdienst stellen und erhielt innerhalb weniger Werktage eine positive Antwort, dass sie die Kosten für die Therapie übernehmen. Wir reden hier von knapp 10.000 Euro!
Und wenn man sich für diese Maßnahme (von „Therapie“ kann man hier nicht sprechen, da man den Virus ja nicht mehr aus dem Körper herausbekommt) entscheidet, heißt es eben auch schnell sein. Denn mit der Gabe der Hyperimmunglobuline soll eine Ansteckung des Fötus mit dem Virus verhindert bzw. die „Intensität“ einer möglichen Infektion gemildert werden.
Es gibt sogar noch eine Behandlungsform, die einen Schritt weiter geht: Dabei werden die Hyperimmunglobuline direkt in das Fruchtwasser bzw. in die Nabelschnur injiziert, was allerdings wie eine nicht ganz ungefährlich ist. Ich weiß bislang nur von einem Arzt in Deutschland, der das macht – wer sich wirklich dafür interessiert, findet ihn im Netz und in den einschlägigen Foren.
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